Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Ab-schnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfllt sind:

Fsser (1A2, 1B2, 1N2, 1H2, 1D, 1G);
Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H2).

Die Verpackungen mssen den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe II entsprechen.

Die Gegenstnde mssen einzeln verpackt und voneinander durch Unterteilungen, Trennwnde, Innenverpackungen oder Polstermaterial getrennt sein, um eine unbeabsichtigte Entladung unter normalen Befrderungsbedingungen zu verhindern.

Hchste Nettomasse: 75 kg.